AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Redaktionsbüros Michael Mosuch

A: Allgemeines

Michael Mosuch (im Folgenden auch „Journalist“) ist freier Journalist und Mitglied im Deutschen Journalisten-Verband, Landesverband Berlin.

Bereich Text, Bild, Film

1 Allgemeines:

1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendungen auf Text- und Bildbeiträge (im Folgenden „Material“). Geliefertes Material bleibt stets Eigentum des Journalisten. Es wird vorübergehend zur Ausübung der vertragsgemäß eingeräumten Nutzungsrechte überlassen.

2) Die Verwendung als Archivmaterial ist gesondert zu vereinbaren.

3) Die Lieferung des Materials und die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt zu den nachstehenden Bedingungen.

2 Ausschließlichkeit:

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten ausschließlich. Abweichenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt sind.

3 Honorare:

1) Jede vereinbarte und jede weitere Nutzung des Materials ist honorarpflichtig. Die Höhe des Honorars richtet sich nach Art und Umfang der Nutzung und ist vorher zu vereinbaren. Der gesetzliche Mindestanspruch auf angemessene Vergütung (§ 32 UrhG) bleibt unberührt. Als angemessen im Sinne des § 32 UrhG gelten für Fotos die von der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing ermittelten Durchschnittshonorare, für Wortbeiträge die Honorarempfehlungen des Deutschen Journalisten-Verbandes.

2) Die angegebenen Honorare sind stets Bruttohonorare. Da der Journalist derzeit nicht mehrwertsteuerpflichtig ist, kann folglich auch keine Mehrwertsteuer ausgewiesen werden.

3) Das Honorar ist mit Abnahme des Materials zur Zahlung fällig. Äußert sich der Auftraggeber nicht innerhalb von sieben Tagen nach Abgabe des Materials, so gilt die Abnahme als erfolgt.

4 Einräumung von Nutzungsrechten:

1) Für jede Nutzung gelten neben den getroffenen Vereinbarungen ergänzend die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes.

2) Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, werden die Rechte an dem gegenständlichen Material nur für den vereinbarten Zweck und Sprachraum zur einmaligen Nutzung eingeräumt. Jede weitergehende Nutzung oder sonstige Ausweitung des ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechts ist nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Journalisten erlaubt. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert schriftlich vereinbarten werden.

3) Eingeräumte Nutzungsrechte können ohne Zustimmung des Journalisten auch dann nicht übertragen werden, wenn die Übertragung im Rahmen der Gesamtveräußerung eines Unternehmens oder der Veräußerung von Teilen eines Unternehmens erfolgt (§ 34 Abs. 3 UrhG).

4) Die Weitergabe des Materials und die Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte durch den Auftraggeber ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Journalisten zulässig. Das Material darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Journalisten nicht in ein Datenbanksystem eingespeichert oder sonst elektronisch verwertet oder bearbeitet werden, insbesondere auch nicht in Onlinesystemen (Internet, Intranet, Mailsystemen etc.). Verfälschende oder sinnentstellende Veränderungen durch Hinzufügen oder Weglassen sind nicht gestattet. Das Material darf im Sinne des § 14 Urhebergesetz weder entstellt noch sonst beeinträchtigt werden. Dies gilt insbesondere für die Bearbeitung des Materials durch den Einsatz elektronischer Hilfsmittel. Das Material darf nur redaktionell verwendet werden. Es darf in der Tendenz nicht verfremdet und nicht verfälscht werden. Der Auftraggeber ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodexrichtlinien) verpflichtet. Montagen sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Journalisten zulässig und als solche kenntlich zu machen und in der Veröffentlichung auszuweisen.

5) Ein Urhebervermerk im Sinne des § 13 UrhG wird stets verlangt und zwar in einer Weise, die keinen Zweifel an der Identität des Urhebers und der Zuordnung zum einzelnen Wort- bzw. Bildbeitrag lässt. Sammelnachweise reichen nur aus, sofern sich aus ihnen die zweifelsfreie Zuordnung des Urheberbeitrags entnehmen lässt.

6) Die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften bleibt vorbehalten.

7) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Journalisten ein Belegexemplar gemäß § 25 Verlagsgesetz kostenlos zu liefern.

5 Haftung:

1) Der Auftraggeber haftet für das überlassene Material bis zur unversehrten Rücklieferung an den Journalisten. Der Auftraggeber trägt Kosten und Risiko für die Rücklieferung, wobei die Rücklieferung durch Einschreiben zu erfolgen hat.

2) Für Farbdias, die im Risikobereich des Auftraggebers beschädigt werden oder verlorengehen, beträgt der Schadensersatz pro Dia 500 EUR, es sei denn, der Auftraggeber weist einen geringeren Schaden nach.

3) Bei unberechtigter Nutzung oder Weitergabe des Materials wird vorbehaltlich weiterer Schadensersatzansprüche ein Mindesthonorar in Höhe des zweifachen Nutzungshonorars fällig.

4) Bei einer über die vertraglich vereinbarte Nutzung hinausgehenden weitergehenden Nutzung des Materials durch den Auftraggeber haftet dieser für jeglichen aus der Nutzung entstehenden Schaden und stellt den Journalisten von jeglicher in diesem Zusammenhang entstehenden Haftung frei.

5) Unterbleibt die Namensnennung des Journalisten nach § 13 UrhG oder verstößt der Auftraggeber gegen § 14 UrhG, so hat der Journalist Anspruch auf Schadensersatz in Form eines Zuschlags von 100 Prozent zum jeweiligen Nutzungshonorar, sofern der Auftraggeber nicht einen geringeren Schaden nachweist.

6 Kosten:

1) Für die Zusammenstellung einer Auswahlsendung werden Bearbeitungskosten berechnet, die sich nach Art und Umfang des erforderlichen Arbeitsaufwandes bemessen.

2) Die Bearbeitungskosten inkl. Versand werden nicht mit den Nutzungshonoraren verrechnet.

3) Die Zahlung begründet keine Nutzungs- oder Eigentumsrechte.

7 Gewährleistung:

1) Soweit durch die Mitarbeit ein bestimmter Erfolg geschuldet wird (Werkvertrag), gilt hinsichtlich der Gewährleistung: Sofern das gelieferte Material mangelhaft ist, kann der Auftraggeber zunächst nur eine Nachbesserung verlangen. Der Mangel ist innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt der Sendung telefonisch und nach weiteren drei Werktagen schriftlich mitzuteilen; bei technischen und sonstigen verdeckten Mängeln innerhalb von zehn Tagen ab Entdeckung in schriftlicher Form. Soweit eine Nachbesserung nicht möglich oder kostenmäßig unverhältnismäßig ist, kann der Auftraggeber nur das Honorar hinsichtlich des jeweilig mangelhaften Beitrags mindern oder vom einzelnen Auftrag zurücktreten, weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Die gleichen Regelungen gelten, wenn ein Nutzungsrecht an einem bereits erstellten Beitrag eingeräumt wird (Kaufvertrag). Soweit durch die Mitarbeit ein bestimmter Dienst geschuldet wird (Dienstvertrag), ist eine Gewährleistung ausgeschlossen.

2) Der Auftraggeber trägt die alleinige presse-, zivil- und strafrechtliche Verantwortung für die Veröffentlichung von Beiträgen. Der Journalist übernimmt daher ohne weitere Abrede keine Gewähr für die Rechte Dritter wegen einer Veröffentlichung durch den Auftraggeber, wenn diese Dritten in veröffentlichten Beiträgen erwähnt oder abgebildet werden, weiterhin auch keine ausdrückliche oder stillschweigende Gewähr für deren Persönlichkeits-, Marken-, Urheberrechts- und Eigentumsrechte sowie sonstige Ansprüche infolge einer Veröffentlichung durch den Auftraggeber. Für die Klärung solcher Rechte ist regelmäßig der Auftraggeber verantwortlich; der Auftraggeber muss die eventuellen Kosten einer rechtlichen Prüfung der Zulässigkeit einer Veröffentlichung tragen. Sofern zwischen dem Journalisten und dem Auftraggeber streitig ist, ob eine Gewähr für bestimmte Rechte Dritter übernommen wurde oder was als bestimmungsgemäße Eigenschaft des Materials und zulässiger Verwendungszweck vereinbart wurde, ist der Auftraggeber beweispflichtig für den Inhalt der Abreden. Diese sind stets schriftlich zu treffen. Soweit Dritte bzw. staatliche Einrichtungen im In- und Ausland wegen der Verwendung des Materials durch den Auftraggeber Ansprüche erheben oder presse- und strafrechtliche Sanktionen einleiten oder durchsetzen, hat der Auftraggeber den Journalisten von allen damit verbundenen Kosten freizustellen, es sei denn, den Journalisten trifft die Haftung gegenüber dem Auftraggeber nach den vorstehenden Absätzen. Das gilt auch dann, wenn der Auftraggeber die Rechte am Beitrag an Dritte überträgt.

3) Der Journalist haftet nicht für Schäden, die beim Auftraggeber im Zusammenhang mit der Nutzung der vom Journalisten angelieferten Dateien eintreten, sei dies durch Computerviren in oder an E-Mails oder vergleichbaren Übermittlungen oder diesen beigefügten Anhängen, in oder in Verbindung mit angelieferten Datenträgern oder aus/in an Anlagen des Auftraggebers angeschlossenen Geräten des Journalisten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Computer- und sonstigen Digitalsysteme durch Virenschutzprogramme und weitere branchenübliche Maßnahmen zu schützen und diese Schutzsysteme jeweils auf dem neuesten Stand zu halten, soweit dies technisch umsetzbar und zumutbar ist.

4) Von den Einschränkungen der Gewährleistung bei Werk- und Dienstleistungen bzw. Kaufgegen- ständen (Rechten) ausgenommen sind Mängel und Mangelfolgeschäden, die der Journalist oder seine Erfüllungsgehilfen durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung herbeigeführt haben. Diese Ausnahmen gelten ebenfalls, wenn der Journalist Mängel arglistig verschwiegen oder Mängelfreiheit garantiert hat. Ferner sind ausgenommen Schäden für Leben, Körper oder Gesundheit aufgrund vorsätzlicher und fahrlässiger Pflichtverletzung durch den Journalisten oder seine Erfüllungsgehilfen. Die Gewährleistung ist zudem bei Kauf- und Werkverträgen nicht ausgeschlossen, wenn eine vertragswesentliche Hauptpflicht des Journalisten verletzt wurde.

 

8 Schlussbestimmungen:

1) Für die Lieferung ist Erfüllungsort der Sitz des Auftraggebers, für die Rücklieferung des Journalisten.

2) Als Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Journalisten vereinbart.

3) Zur Anwendung kommt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

4) Änderungen und Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel.

5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder ihre Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbedingungen im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine einvernehmliche Regelung, die der ursprünglichen Absicht der Vertragsparteien wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für eventuelle Lücken dieser Geschäftsbedingungen.

 

Sonderregelung Bereich Bild:

Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von Michael Mosuch durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen im Bereich Bild. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots von Michael Mosuch durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass Michael Mosuch diese schriftlich anerkennt. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von Michael Mosuch.

Ein Teil der von Michael Mosuch erstellten Bilder kann direkt über das DJV-Bildportal (www.djv-bildportal.de) bestellt werden, andernfalls auch per E-Mail oder per CD/DVD dem Kunden zur Verfügung gestellt werden. Der Journalist verzichtet auf einen formellen Vertragsabschluss vor jeder einzelnen Bildbestellung. Durch Download des Bildes im DJV-Bildportal oder Bestellung von Bildern direkt über den Journalisten akzeptieret der Kunde die nachstehenden, auch jeder E-Mail beiliegenden AGB, die für die Vergabe von Nutzungsrechten und Branchengewohnheiten eine wichtige Rechtsgrundlage darstellen.

 

B: Überlassenes Bildmaterial

1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassene Material und Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial, welches per Mail oder CD/DVD als lizenziertes (RM) Bildmaterial übermittelt wird.

2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem von Michael Mosuch gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.

3. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum von Michael Mosuch, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.

4. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.

5. Reklamationen hinsichtlich technischer Mängel, nicht übertragener Daten oder sonstiger verdeckter Mängel, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.

C: Nutzungsrechte

1. Alle Angebote, Lieferungen, elektronische Übermittlungen von Bildmaterial und Bilddaten, sowie Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen ausschließlich freibleibend und nicht exklusiv zu den nachstehenden Bedingungen. Sie gelten auch für künftige Vertragsabschlüsse, selbst wenn nicht nochmals ausdrücklich auf sie verwiesen wird.

2. Grundsätzlich wird nur das einmalige, nicht ausschließliche Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht übertragen (lizenziertes Bildmaterial: RM ,“Rights Managed“). Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.), für welches das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist. Das gilt insbesondere für Bildvorlagen, die vom Bildinhalt her einem weiteren Urheberschutz unterliegen, z. B. Werke der bildenden und darstellenden Kunst, von Sportlern, Gebäuden und privaten Schauplätzen. Der Bildnutzer verpflichtet sich die Ablösung weiterer Urheber- oder Nebenrechte ebenfalls von Sammlungen, Museen, Bauwerken, Illuminationen, Flaggen, Emblemen bei den entsprechenden Verwertungsgesellschaften des jeweiligen Landes einzuholen, ebenso die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen.

3. Jede darüber hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von Michael Mosuch. Das gilt insbesondere für eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, Produkt begleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jeglicher Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials, die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, CDi, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials dient, jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, CDi, Disketten oder ähnlichen Datenträgern, jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt), die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.

4. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100 Prozent auf das jeweilige Grundhonorar.

5. Geliefertes oder auf elektronischem Wege übermitteltes Bildmaterial bleibt Eigentum von Michael Mosuch. Es wird ausschließlich vorübergehend zum Erwerb von Nutzungsrechten am fotografischen Urheberrecht, ohne ständige Speicherung und zu der auf der Rechnung angegebenen Nutzung und Frist, zur Verfügung gestellt.

6. Mit Lieferung des Bildmateriales gilt nicht automatisch ein Nutzungsrecht als erteilt. Speziell für alle Arten der Wiedergabe, die üblicherweise einen Anspruch auf Erstrechte unterliegen, sowie für werbliche Verwendung von Bildern mit Personen ist eine schriftliche Freigabe seitens Michael Mosuch unbedingt erforderlich.

7. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Michael Mosuch und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.

8. Die Nutzungsrechte erlöschen, sobald sie in der dem Nutzungsvertrag entsprechenden Weise ausgeübt wurden, spätestens aber mit Ablauf der in der Honorarrechnung angegebenen Gebrauchszeit. Nach erfolgter Nutzung sind die Bilddatei, sowie Kopien aus dem Speicher oder sonstigem Datenträgerunverzüglich zu löschen.

D: Urheberrechte

1. Urheber- bzw. Agenturvermerk nach § 13 UrhG wird stets verlangt; und zwar in einer Weise, dass kein Zweifel an der Identität des Urhebers „Michael Mosuch“ und der Zuordnung zum jeweiligen Bild bestehen kann. Bei Unterlassung des Vermerkes erhöht sich das jeweilige Honorar um 100 Prozent. Sammelbildnachweise reichen nur aus sofern zweifelsfrei Zuordnung zum jeweiligen Bild ersichtlich ist. Der Verwender hat Der Journalist aus der Unterlassung der Urhebervermerke resultierende Ansprüche Dritter freizustellen. Dies gilt auch für Werbung, für Einblendung in Fernsehsendungen und anderen Medien, falls keine Sondervereinbarung vorliegt.

2. Michael Mosuch behält sich die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften ausdrücklich vor und erkennt Klauseln, nach denen mit der Annahme eines Honorars die Wahrnehmung weiterer Rechte ausgeschlossen sein sollten, nicht an.

3. Bei jeder Veröffentlichung wird der Besteller darum gebeten, Michael Mosuch zwei vollständige Belegexemplare mit Anstrich gem. § 25 Verlagsrecht kostenfrei zu übersenden.

4. Der Besteller trifft die Entscheidung, ob für seine spezielle beabsichtigte Nutzung von Personenaufnahmen ein Model-Release (Personenrechte am eigenen Bild) bzw. von Gebäuden oder Innenräumen erforderlich ist. Michael Mosuch garantiert nicht, ob eine geeignete Erlaubnis vorliegt. Ohne Vorlage dieser schriftlichen Zusage des Journalisten ist jede Haftung ausgeschlossen, sobald Michael Mosuch weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.

5. Der Bildnutzer trägt die Verantwortung für Veränderungen an Bild und Text. Er ist verpflichtet, die publizistischen Grundsätze des Pressekodex des jeweiligen Landes zu beachten. Bei Verletzung des Persönlichkeitsrechtes oder Urheberrechtes ist allein der Besteller etwaigen Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig. Der Besteller und Bildnutzer verpflichtet sich hiermit von allen Schadensersatz- und Haftungsansprüchen, die sich auf Grund eines Verstoßes gegen diese Bestimmungen ergeben, Bildurheber Michael Mosuch freizustellen und schadlos zu halten.

6. Es ist untersagt Bilder als Teil eines Markennamens zu verwenden, gegen Markennamen, Dienstleistungsmarken oder Warenzeichen anderer zu verstoßen. Michael Mosuch haftet nicht für die Verwendung von Bildmaterial in Handelsmarken oder geschützten Produkten, die in Bild, Design oder Grafiken abgebildet sind. Der Bildnutzer trägt die alleinige Verantwortung für die Einholung der notwendigen Genehmigungen.

7. Es ist untersagt, abgebildete Personen auf herabwürdigende, ehrenrührige, pornografische, betrügerische oder wegen seelischer Grausamkeiten, Drogen- und Alkoholmissbrauch, AIDS oder Krebs, geistige Gebrechen oder sonstige Verunglimpfungen in Bild und Text oder in verletzender Weise zu verwenden. Ein derartiger Zusammenhang mit dem Bild ist unzulässig und macht den Verwender schadensersatzpflichtig.

8. Personenbildnisse des öffentlichen Lebens oder bekannte Sportler dürfen nicht in eine Beziehung zu einem bestimmten Produkt gebracht werden. Textliche Unterstellung oder tendenzielle Verfremdung ist untersagt. Für die Einholung notwendiger Genehmigung ist der Bildnutzer verantwortlich.

9. Gewährte Rechte sind nicht übertragbar. Ihre Verwendung ist ausschließlich bei Weiterbearbeitung auf die Nutzung für ein Endverbraucherprodukt beschränkt.

E: Honorare

1. Jede Nutzung des Bildmaterials ist honorarpflichtig. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Alle Honorarangaben, online, in Angeboten, Preislisten und sonstigen Unterlagen verstehen sich stets ohne anfallende und daher auch nicht ausweisbare Mehrwertsteuer, allerdings ohne ggf. anfallende gesetzliche Künstlersozialabgabe (KSV).

2. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem (elektronisch) mitgeteilten Zweck und Umfang (RM). Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren. Dies gilt auch bei Neuauflagen, anderen Ausgaben wie z.B. e-paper-Nutzung, wiederholter Ausstrahlung und sonstiger Wiederverwendung. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert mit Michael Mosuch vereinbart werden und bedingen einen zu vereinbarenden Aufschlag auf das jeweilige Grundhonorar.

3. Der Besteller ist verpflichtet, vor der Verwendung des übertragenen Bildmaterials konkrete Angaben zu machen, sowie den gewünschten Mediengebrauch, Auflagenhöhe, Platzierung, Abbildungsgröße, Nutzungsdauer, sowie Verbreitungsgebiet und Länderrechte bekannt zu geben.

4. Das Honorar richtet sich nach Medium, Art und Umfang der Nutzung und ist vor Nutzung mit dem Journalisten zu vereinbaren. Sobald der Nutzer die Bilddaten erhalten hat, ist Michael Mosuch berechtigt, diesem die Vergabe der Nutzungsrechte in Rechnung zu stellen, auch wenn die Veröffentlichung oder sonstige Nutzung noch nicht erfolgte.

5. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.

6. Das Honorar ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird.

7. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens 75,00 EUR pro Aufnahme an. Honorarpflichtig ist ebenso die Nutzung des Bildes als Vorlage zum Abzeichnen, Nachfotografieren, bei Verwendung für Layout-Zwecke und Kundenpräsentationen sowie für Bilddetails, die durch elektronische Bildbearbeitung, Montagen, Foto-Composing oder ähnliche Techniken Bestandteil eines neuen Bildes werden.

8. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.

9. Bei Verstößen gilt als vereinbart, dass Der Journalist dem Besteller den fünffachen Betrag der für den Verwendungszweck üblichen jeweils geltenden Honorarempfehlung der MFM berechnet. Diese Regelung schließt die Geltendmachung eines entstandenen höheren Schadens gegenüber dem Besteller nicht aus; dem Besteller bleibt es vorbehalten, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden in geringerer Höhe entstanden ist.

10. Bilder, an denen der Besteller vereinbarungsgemäß ein Nutzungsrecht erworben hat, es aber nicht nutzt, sind innerhalb von 90 Tagen, gerechnet vom Tage der Honorarrechnung, aus dem Speicher oder sonstigen Datenträgern vollständig zu löschen. Bei Fristüberschreitung wird eine angemessene Gebühr berechnet. Es ist nicht gestattet, Daten, Bilder, Nutzungsrechte, sowie Nutzung an Dritte weiterzugeben, bzw. in ein herunterladbares FTP- oder ähnliches Format zu bringen.

11. Elektronische Speicherung von Bilddaten für Archivzwecke in ein kundeninternes Netzwerk an Dritte darf nur zu ausschließlich internen, drucktechnischen Zwecken oder zur Sichtung und Auswahl, für die Zeit der Bearbeitung, zugänglich gemacht werden. Werden derartige Wiedergaben – gleich von wem – benutzt, ist Michael Mosuch berechtigt, dem Besteller den fünffachen Betrag der für den Verwendungszweck üblichen jeweils geltenden Honorarempfehlung des Bildagentur-Verbandes MFM zu berechnen. Durch die Bezahlung von Schadensersatzleistungen und Gebühren, die nach diesen Bedingungen berechnet werden, erwirbt der Besteller weder Eigentum noch ein Nutzungsrecht am Bildmaterial.

12. Der Besteller ist nach Urheber- und Vertragsrecht verpflichtet, dem Journalisten ohne Aufforderung Auskunft zu erteilen, ob und in welchem Umfang er ohne seine Genehmigung dupliziert, sonstige Vorlagen für eigene Archivzwecke gefertigt oder digitale Daten seiner Fotos gespeichert hat. Honorarzahlungen müssen stets unter Angaben der Kunden- und Rechnungsnummer geleistet werden. Bei Selbstzahler über Anstrichexemplar, ist bei der Abrechnung genau anzugeben, welches Bild mit Bildnummer in welcher Publikation, an welcher Stelle, Verwendung fand. Ohne diese Angaben kann eine zusätzliche Aufwandsentschädigung berechnet werden, die sich nach dem Umfang der zusätzlichen Kosten ergeben.

F: Datenbanknutzung DJV-Bildportal

1. Über www.djv-bildportal.de können Bilddateien von Michael Mosuch gesucht und herunter geladen werden. Die Suche und Betrachtung der Previews ist kostenlos. Mit der Registrierung und Nutzung der Bilddateien erkennt der Nutzer die Geltung der AGB von Michael Mosuch vorbehaltlos an.

2. Elektronischer Abruf von hochauflösenden „HiRes-„Daten (Download über DJV-Bildportal) setzt eine Nutzung voraus. Unterbleibt diese, werden zumindest Layout-Kosten berechnet. Wird eine Nutzung innerhalb von 14 Tagen widerrufen, so fallen entsprechende Stornogebühren an. Verzögert sich oder unterbleibt die vorgesehene Verwendung, so wird das Nutzungshonorar spätestens drei Monate nach der vom Besteller bekundeten Verwendungsabsicht zur Zahlung fällig. Ein bereits bezahltes Honorar kann nicht zurückerstattet werden.

3. Wird das vereinbarte Honorar nicht oder nur teilweise gezahlt, gelten die Nutzungsrechte als nicht übertragen. Der Bildbesteller haftet auch für Rechnungen an Dritte für die fristgemäße Bezahlung. Kommt der Besteller der Zahlungsverpflichtung nicht nach, haftet im Ersatzfalle der Bildnutzer.

G: Rückgabe und Löschen des Bildmaterials

1. Das Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden, bzw. wenn es sich um eine digitale Bilddatei handelt, zu löschen.

2. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung von Michael Mosuch. Überlässt der Journalist auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, muss der Kunde das Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückgeben, bzw. die Bilddatei von sämtlichen Speichermedien zu löschen, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist.

3. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie von Michael Mosuch schriftlich bestätigt worden ist. Die Rücksendung von original Dias, Papierbildern, CDs, DVDs, etc. erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang bei Michael Mosuch.

H: Haftung und Gewährleistung

1. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über die Bestimmungen des Deutschen Urheberrechtsgesetzes hinaus sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.

2. Die Gewährleistung beschränkt sich auf die Übertragung des Nutzungsrechtes am fotografischen Urheberbild für den vereinbarten Zweck; eine weitergehende Haftung und Gewährleistung ist ausgeschlossen, ebenso die Haftung für die Richtigkeit der Bildidentifikation. Es sei denn der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Journalisten. Der Besteller stellt Der Journalist im Innenverhältnis von allen Ansprüchen frei, die von Dritten im Zusammenhang mit der Verwendung eines Bildes erhoben werden, auch bei vertragswidriger Verwendung oder Weitergabe eines Bildes oder von Nachdrucksrechten an Dritte und bei Verletzung des Rechtes des Abgebildeten am eigenen Bild.

3. Für Ausfälle, Schäden und Verluste, die durch unterbliebene Bildlieferungen, Mängel am Bildmaterial, oder an elektronischen Bilddaten oder deren Übertragung und fehlerhafte Bildbeschreibung übernimmt der Journalist keine Haftung, sofern ihm weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen sind. Eine weitergehende Gewährleistung oder Haftung ist ausgeschlossen. Verzug von Michael Mosuch setzt stets schriftliche Mahnung voraus. Andere Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Eine eventuell dennoch bestehende Haftung in Fällen der einfachen Fahrlässigkeit ist je Bild auf den Betrag von insgesamt 500,00 EUR begrenzt. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit des Nutzers, Ansprüche gemäß der §§ 1,4 des Produkthaftungsgesetzes oder für Ansprüche aus Delikt oder bei von ihm zu vertretender Unmöglichkeit.

4. Bei Umschreibung einer Rechnung auf Wunsch des Rechnungsempfängers zur Verwaltungsvereinfachung wird der bisherige Rechnungsempfänger rechtlich nicht von seiner Zahlungsverpflichtung entbunden.

I: Vertragsstrafe und Schadensersatz

1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.

2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 Prozent des Nutzungshonorars zu zahlen.

3. Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 % des Nutzungshonorars zu zahlen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.

J: Zahlungsbedingungen

Zahlungen sind sofort fällig, netto, ohne jeden Abzug spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung. Die bei Verzug des Bestellers für Mahnschreiben angefallenen Kosten werden pauschal mit 10,00 EUR pro Schreiben in Rechnung gestellt. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine Sinn entsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Journalisten (Berlin).

Stand: 01. August 2017