Förderprogramme

Aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus benötigen viele Unternehmen jeder Größenordnung Finanzmittel, um Umsatzeinbußen und -ausfälle ausgleichen zu können. Daher stellt die Bundesregierung im Rahmen eines Sonderprogramms der KfW, des sogenannten Corona-Schutzschilds, seit 23. März 2020 Hilfskredite in erheblichem Umfang über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Verfügung.

Darüberhinaus stehen Landesmittel zur Verfügung, die sich von Bundesland zu Bundesland jedoch erheblich in Voraussetzungen und Umfang unterscheiden. Die Mittel für das KfW Sonderprogramm seien dabei unbegrenzt, so das Bundesfinanzministerium. Die Mittel stünden sowohl kleinen, mittelständischen Unternehmen wie auch Großunternehmen zur Verfügung. Die Kreditbedingungen seien dafür nochmals verbessert worden. Das bedeute konkret, dass die Voraussetzungen für die KfW-Kredite massiv gelockert und Konditionen verbessert worden seien, um möglichst vielen Unternehmen schnell und wirksam zu helfen. So seien die Mindestanforderungen an die Kreditwürdigkeit eines Unternehmens, die sonst bei der Kreditvergabe der KfW gelten, deutlich reduziert worden.

Die KfW übernehme den bei weitem größten Teil der Haftung für die genehmigten Kredite (80 Prozent bis 90 Prozent). Dafür garantiere der Bund. Das erleichtere Banken, Sparkassen und anderen Finanzierungspartnern die Kreditvergabe. Um eine zügige Auszahlung zu erreichen, würden Prozesse vereinfacht. Bei Krediten unter 3 Millionen Euro übernehme die KfW die Risikoprüfung der Hausbanken. Kredite bis 10 Millionen Euro könnten mit vereinfachter Risikoprüfung vergeben werden.

Die unterschiedlichen Kreditprogramme würden laut Bundesregierung sicherstellen, dass Unternehmen unabhängig von ihrer Größe und ihrem Alter davon profitieren können: Freiberufler, Selbstständige und kleine Unternehmen ebenso wie mittelständische und große Unternehmen.

Die verschiedenen Förderkredite werden von den Kreditinstituten der Kunden an diese weitergegeben.