Förderprogramme der Länder

*** Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite beschreiben ein aktuelles Thema. Sie können sich daher jederzeit ändern ***

Soloselbständige und Kleinstunternehmer können einen Anspruch auf einen Zuschuss des Landes im Rahmen einer Soforthilfe nach dem Soforthilfepaket II haben. Die Bedingungen und Anspruchsvoraussetzungen dafür, ob, in welcher Form und in welcher Höhe Soforthilfe gewährt wird, unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland.

Mehr Informationen zu den Zuschüssen der einzelnen Länder infolge Corona finden Sie hier:

Baden-Württemberg

Bayern

Brandenburg

Berlin

Bremen

Hamburg

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen

Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite werden ständig aktualisiert. Es handelt sich dabei um eine vorläufige Sammlung, eine Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit kann nicht übernommen werden. Die jeweiligen Programme der Länder ändern sich derzeit häufig.