Coronazuschuss Berlin

Stand: 06.04.2020 08:52 Uhr – Der Berliner Senat hat beschlossen, die bisherige Programmkombination in ein einheitliches Bundesprogramm zu überführen. Der Antragsprozess für die Soforthilfe des Landes Berlin pausiert deshalb bis zum 06. April 2020 10:00 Uhr.

Die bisherige kombinierte Beantragung aus Landes- und Bundesmitteln wird auf Beschluss des Berliner Senats in ein einheitliches Bundesprogramm überführt. Dafür stehen ab Montag, 06. April 2020 10:00 Uhr Zuschüsse für Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten in Höhe von 9.000 EUR und 6 bis 10 Beschäftigten in Höhe von 15.000 EUR zu Verfügung.

Die Landeseigene Investitionsbank IBB teilte mit, die Annahme neuer Anträge werde bis zum 06. April 2020 unterbrochen, um „die bisherige kombinierte Beantragung aus Landes- und Bundesmitteln in ein einheitliches Bundesprogramm zu überführen“.

Bis Dienstagabend, 31. März 2020 hatte die IBB nach eigenen Angaben bereits 900 Millionen Euro an mehr als 100.000 Antragsteller überwiesen: „Damit erhalten die durch die Corona-Epidemie in Notlage geratenen Unternehmerinnen und Unternehmer so schnell staatliche Hilfe wie in keinem anderen Bundesland“, sagte Dr. Jürgen Allerkamp, Vorstandsvorsitzender der IBB in einer Pressemitteilung.

Ab dem 06. April 2020 können Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmer Anträge auf die Bundeshilfe stellen (9.000 Euro für bis zu 3 Monate). Zuständig bleibt die Investitionsbank Berlin. Jene Kleinunternehmer, Freiberufler und Solo-Selbstständige, die bis zum 01. April 2020 noch keinen Antrag gestellt haben, werden demnach wahrscheinlich einen wesentlich geringeren Zuschuss als bisher möglich erhalten.

Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmer, die sich bereits in der Warteschlange angemeldet haben, können hingegen beruhigt sein: der Platz in der Warteschlange bleibt erhalten.

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