
Die Kriterien für das Förderprogramm in Baden-Württemberg entsprechen denen im Bundesprogramm. Die Soforthilfe ist dabei gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten:
- bis zu 9.000 Euro für drei Monate für antragsberechtigte Soloselbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu fünf Beschäftigten,
- bis zu 15.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten,
- bis zu 30.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten
Der Antrag ist in Baden-Württemberg in jedem Fall bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer oder bei der Handwerkskammer zu stellen.
Mehr Infos unter Coronazuschuss Baden-Württemberg
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