Coronazuschuss Brandenburg

In Not geratene Betriebe können vom Land Brandenburg unbürokratisch und kurzfristig Zahlungen erhalten, um eine akute Existenzgefährdung abzuwenden. Die Soforthilfen sollen dabei nicht als Darlehen, sondern als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Die Unterstützung aus dem neuen Soforthilfeprogramm wird gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt:

  • bei bis zu 5 Erwerbstätigen: bis zu 9.000 Euro
  • bei bis zu 15 Erwerbstätigen: bis zu 15.000 Euro
  • bei bis zu 50 Erwerbstätigen: bis zu 30.000 Euro
  • bei bis zu 100 Erwerbstätigen: bis zu 60.000 Euro

Zuständig für die Bearbeitung der Anträge ist die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).

Mehr Infos unter Coronazuschuss Brandenburg

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