Coronazuschuss Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz bietet von der Corona-Krise Betroffenen das Landesprogramm „Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz“ an. Es ergänzt die Soforthilfen des Bundes und erweitert die Bundeshilfen zudem auf Unternehmen mit bis zu 30 Beschäftigten (so genannte Vollzeitäquivalente). Antragsberechtigt für das Landesprogramm sind Soloselbstständige, Freiberufler, Unternehmen und Landwirtschaft mit Sitz in Rheinland-Pfalz.

Der Corona Soforthilfe Kredit RLP wird über die Hausbank beantragt und ist bis zum 31. März 2022 tilgungsfrei. Dabei können erhalten:

  • Solo-Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten:
    Sofortdarlehen über 10.000 Euro.
  • Unternehmen mit bis zu 30 Beschäftigten:
    Sofortdarlehen über 30.000 Euro sowie ein Zuschuss über 9.000 Euro.

Mehr Infos unter Coronazuschuss Rheinland-Pfalz

*** Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite beschreiben ein aktuelles Thema. Sie können sich daher jederzeit ändern ***