
Das Land Sachsen bietet neben den Bundesmitteln ein Sofortprogramm unter der Bezeichnung „Sachsen hilft sofort“ an. Dabei handelt es sich allerdings um Darlehensangebot, das sehr wahrscheinlich zurückgezahlt werden muss. Die Zuwendung bei „Sachsen hilft sofort“ wird als Projektförderung durch ein zinsloses und am Liquiditätsbedarf für zunächst vier Monate ausgerichtetes Nachrang-Darlehen von mindestens 5.000 Euro und höchstens 50.000 Euro gewährt.
In begründeten Ausnahmefällen kann das Darlehen auf bis zu 100.000 Euro
aufgestockt werden. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn nach einem Zeitraum von vier Monaten ein höherer Liquiditätsbedarf besteht, was dann vom Antragsteller nachzuweisen ist.
Die Beantragung und Auszahlung des Darlehenss erfolgt über die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB).
Mehr Infos unter Coronazuschuss Sachsen
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