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Soloselbständige und Kleinstunternehmer können einen Anspruch auf einen Zuschuss des Landes im Rahmen einer Soforthilfe nach dem Soforthilfepaket II haben. Die Bedingungen und Anspruchsvoraussetzungen dafür, ob, in welcher Form und in welcher Höhe Soforthilfe gewährt wird, unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland.
Mehr Informationen zu den Zuschüssen der einzelnen Länder infolge Corona finden Sie hier:
Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite werden ständig aktualisiert. Es handelt sich dabei um eine vorläufige Sammlung, eine Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit kann nicht übernommen werden. Die jeweiligen Programme der Länder ändern sich derzeit häufig.
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